Lieferbedingungen

Lieferung und Zahlung
Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Bitte kreuzen Sie bei jeder Bestellung Ihren Zahlungswunsch an. Innerhalb Deutschlands können Sie per Nachnahme oder Vorauszahlung durch Überweisung auf unser Konto bezahlen. Für Sendungen außerhalb Deutschlands können wir nur Vorauszahlung akzeptieren.

Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Besteller angegebene Adresse geliefert. Fa. CAISSA behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen Zuschlag berechnet.

Die bestellten Waren werden mit der Post verschickt. Es fällt eine Versand- und Verpackungspauschale in Höhe von 3,00€ an.

Vorauszahlung
Nach der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail eine Auftragsbestätigung, die eine Aufstellung der bestellten Ware enthält, und in der die Bankverbindung angegeben ist. Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Vertragsschluss durch Überweisung an Fa. CAISSA zu zahlen.

Der Versand der bestellten Waren durch Fa. CAISSA erfolgt nach Eingang des Kaufpreises.

Zahlung per Nachnahme
Nach der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail eine Auftragsbestätigung, die eine Aufstellung der bestellten Ware enthält. Der Versand der bestellten Ware erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Bestellung. Zuzüglich zu der Versand- und Verpackungspauschale in Höhe von 3,00 € fallen 4,00 € Nachnahmegebühr an. Zahlung per Nachnahme ist nur für Sendungen innerhalb Deutschlands möglich.

Lieferzeiten
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von Fa. CAISSA verbindlich zugesagt wurde.

Ware, die am Lager ist, versendet Fa. CAISSA innerhalb von 3 Werktagen. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich Fa. CAISSA um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Fa. CAISSA nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.

Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o.g. Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder Zulieferers, so können sowohl Fa. CAISSA als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Fa. CAISSA wird den Kunden unverzüglich von der Liefer-/Leistungsverzögerung unterrichten und im Falle des Rücktritts etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

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